www.ehrenamt.de
Berliner Akademie für Ehrenamtlichkeit in der Jugendhilfe mit Informationen rund um das ehrenamtliche Engagement, u.a. mit Bibliografie mit einer Auswahl von Literatur über alle Seiten des freiwilligen Engagements und Linkliste.
www.pro-ehrenamt.de
Internetauftritt der LAG PRO EHRENAMT e.V. Interessierte können dort u.a. alle der weit über 1.000 Berichte der Schriftenreihe von pro-ehrenamt über das Ehrenamt im Saarland anfordern und erwerben und sich damit ein differenziertes Bild über die Aufgaben, das kreative Gestalten und den Ideenreichtum der vielen tausend unentgeltlich und freiwillig tätigen Ehrenamtlichen im Saarland machen. Als Know-how steht für die Vereinspraxis z.T. zum Download bereit:
- Der Vereinshelfer
- Richtig versichert im Ehrenamt
- Was Sie schon immer über die GEMA wissen wollten...
- Neue Trinkwasserverordnung: Hygienevorschriften bei Volks- und Vereinsfesten
- Steuerratgeber für Vereine
- Neue Methoden der Vereinsführung
www.ehrenamt-im-sport.de
In "Der Vereinsberater" wird Stück für Stück der Bauplan für ein erfolgreiches Führen des Vereins entwickelt. Gezeigt werden Perspektiven und Zusammenhänge, erläutert Vorgehensweisen und Instrumente.
www.paritaetsteinfurt.de
Der Paritätische NRW - Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt
www.ehrenamt-caritas.de
Lob und Anerkennung - Daten und Zahlen zum Ehrenamt
www.freiwilligenserver.de
Neuer Bericht über Ehrenamtsaktivitäten
www.buerger-fuer-buerger.de
Webseiten der Stiftung Bürger für Bürger in Berlin. Hier finden sich viele Hinweise auf Fördermöglichkeiten von Projekten, sowie viele Informationen in Form von Newslettern Veranstaltungstipps und aktuellen Projekten.
www.callnrw.de
Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz im Ehrenamt
www.lwl.org
Das freiwillige ökologische Jahr beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe
www.lvr.de
Infos zum freiwilligen ökologischen Jahr vom Landschaftsverband Rheinland
www.bjr.de
Bayerischer Jugendring
www.ehrenamt.de
Alles rund ums Ehrenamt, Links
www.dbjr.de
Die Seite des Bundesjugendrings bietet u. a. einen reichen Fundus an Adressen von Jugendverbänden und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Zudem finden sich Hinweise zu Projekten und Publikationen.
www.aufsichtspflicht.de
Eine hilfreiche Seite durch den Aufsichtspflichtdschungel. Die gesetzlichen Grundlage werden verständlich dargestellt, und interessante Links zum Thema bietet die Seite ebenso.
www.jugendserver.de
Ein Projekt von Trägern der freien Jugendhilfe sowie des Bundes und der Bundesländer ist eine Informations-, Kommunikations- und Kooperationsplattform für Jugendliche und Mitarbeiter der Jugendarbeit.
www.juleiqua.de
Website des Instituts für Jugendleiter und Qualifikation. Dort gibt es u.a. eine Datenbank zu Fragestellungen rund um "Recht und Aufsichtspflicht".
BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.: Paradigmenwechsel in der Altenarbeit - Neue Wege in ein selbstbestimmtes Alter. Dokumentation der Fachtagung. Bonn 2001. ISBN 3-9806065-7-0
Backhaus-Maul, Holger / Brühl, Hasso (Hrsg.) 2003: Bürgergesellschaft und Wirtschaft - zur neuen Rolle von Unternehmen. Deutsches Institut für Urbanistik, DifuMaterialien 3/2003. Berlin 2003. ISBN 2-88118-338-8
Backhaus-Maul, Holger / Ebert, Olaf / Jakob, Gisela / Olk, Thomas (Hrsg.): Bürgerschaftliches Engagement in Ostdeutschland Potenziale und Perspektiven 2003. Leske und Budrich. ISBN 3-8100-2855-X
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.: Paradigmenwechsel in der Altenarbeit - Neue Wege in ein selbstbestimmtes Alter. Dokumentation der Fachtagung. Bonn 2001. ISBN 3-9806065-7-0
Bank für Sozialwirtschaft: Konzeptheft Ehrenamt. Köln 2003. ISBN: 932559169
Bertelsmann Stiftung, Bertelsmann Forschungsgruppe Politik (Hrsg.) Gemeinsinn Gemeinschaftsfähigkeit in der modernen Gesellschaft. ISBN 3-89204-626-3
Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Handbuch Bürgerstiftungen. Ziele, Gründung, Aufbau, Projekte. Zweite aktualisierte und erweiterte Auflage. Gütersloh 2004.
Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Handbuch Stiftungen. November 2003, ISBN: 3409298967
Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestags: Bericht Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Gesellschaft. Opladen 2002. ISBN 3-8100-3660-9
Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestags: Rechtliche Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements. Opladen 2002. ISBN 3-8100-3647-1
Fischer, u.a.: Motivation und Qualifikation von Freiwilligen. Verlag Empirische Pädagogik. Landau 2004. ISBN: 3-937333-10-X
"Freiwilligenagenturen in Deutschland". Ergebnisse einer Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa). Schriftenreihe des Bundesmisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Band 227.
Glück, Alois / Magel, Holger / Röbke, Thomas (Hrsg.): Neue Netze des Bürgerschaftlichen Engagements. Stärkung der Familien durch ehrenamtliche Initiativen. 2004. ISBN 3-7825-0470-4
Igl, Gerhart / Jachmann, Monika / Eichenhofer, Eberhard: Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Recht - ein Ratgeber. Verlag Leske + Budrich. 2002. ISBN 3-8100-3575-0
Igl, Gerhart: Rechtsfragen des freiwilligen sozialen Engagements. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bd. 123. ISBN 3-17-014957-1
Jungk, Sabine / Cakir, Sedat: SternStunden. Management-Handbuch für Zuwanderer-Vereine. Essen 2004. ISBN 3-89861-323-2
KGSt (Hrsg.): Bürgerengagement - Chance für Kommunen. ISBN 3-89804-267-7
MGSFF NRW: Freiwilliges Engagement älterer Menschen - Potentiale und Entwicklungsmöglichkeiten in NRW. Eine Studie über Ausmaß, Strukturen und sozial-räumliche Voraussetzungen für das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen - Band 1 und Band 2. Düsseldorf 2002
Paritätischer Wohlfahrtsverband / Stiftung Mitarbeit (Hrsg.): Logbuch für Schatzsuchende - Ein Lesebuch für freiwilliges soziales Engagement. Bonn 1997. ISBN 3-928053-56-6
Rosenkranz, Doris / Weber, Angelika (Hrsg.): Freiwilligenarbeit. Einführung in das Management von Ehrenamtlichen in der Sozialen Arbeit. Weinheim 2000. Juventa. ISBN: 3-7799-0732-1
Schlag, Thomas (Hrsg.): Neue Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten von Freiwilligendiensten für junge Menschen. Perspektiven der Gesetzesnovelle zum Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ). Evangelische Akademie Bad Boll, 2003. ISBN 3-936369-02-X
Stiftung SPI. Meyer, Doris / von Ginsheim, Gabriele. Gender Mainstreming. Zukunfswege in der Jugendhilfe - ein Angebot. ISBN 3-92 4061-59-9
Wadsack, Ronald (Hrsg.): Ehrenamt attraktiv gestalten. Praxisleitfaden für ein Erfolgsmodell Ehrenamt im Verein. wrs - Verlag. 2000. ISBN 3-8092-1688-7
Weyers, Dorle: Klare Worte für Vereine & Co. Besser Schreiben - mehr bewirken. Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen NR. 34, Verlag Stiftung MITARBEIT, Bonn 2005.
Änderungsgesetz zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze
Wer einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst leisten möchte, kann dies künftig nicht nur im sozialen oder ökologischen Bereich tun, sondern auch zum Beispiel u.a. im Bereich der Jugendarbeit des Sports, im kulturellen Bereich - z.B. in Bibliotheken, Museen oder Musikinitiativen - oder im Bereich der Denkmalpflege. Es wird jetzt auch möglich sein, den Freiwilligendienst außerhalb Europas zu absolvieren. Neu ist auch, dass der Freiwilligendienst direkt im Anschluss an den Schulabschluss geleistet werden kann und ein Mindestalter nicht mehr vorgeschrieben wird. Der freiwillige Dienst kann im Inland über die zwölf Monate hinaus um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können künftig anstelle des Zivildienstes einen 12-monatigen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst bei einem dafür anerkannten Träger leisten. Diese Anerkennung der Träger wird von den zuständigen Landesbehörden vorgenommen oder ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Die Änderung des Zivildienstgesetzes soll am 1. August 2002 in Kraft treten.
Quelle: www.ehrenamt.de
Versicherungsschutz durch das Land NRW
Ehrenamtliche gehen - ebenso wie Hauptamtliche - bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.
Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.
Es gelten folgende versicherte Leistungen:
175.000 Euro für den Fall vollständiger Invalidität,
10.000 Euro für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
2.000 Euro für Heilkosten (subsidiär),
1.000 Euro für Bergungskosten (subsidiär).
Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen. Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.
Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Haben Ehrenamtliche eine private Unfallversicherung, sind sie dennoch auch über das Land versichert. Die private Unfallversicherung ergänzt sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die Unfallversicherung des Landes.
Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes NRW sind Ehrenamtliche geschützt, wenn sie sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren und ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.
Versichert ist das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen in folgenden Umfang:
2.000.000 Euro wegen Personenschäden je Ereignis,
2.000.000 Euro wegen Sachschäden je Ereignis,
bis zu 2.000 Euro wegen Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen.
Es besteht ein Selbstbehalt von 50 Euro pro Schaden.
Rechtlich selbständigen Vereinigungen (beispielsweise eingetragene Vereine), wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.
Auch wenn eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist, gilt die Versicherung über das Land. Im Schadenfall sollte dann jedoch Angaben zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung gemacht werden. Der Versicherer des Landes prüft dann, ob seine Leistungen ihm von der privaten Haftpflichtversicherung zurück erstattet werden können.
Für Schäden, die Ehrenamtliche bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt im Prinzip die Haftpflichtversicherung des Trägers.
Schadenmeldung
Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 05231/603-267. Dort wird man das Notwendige veranlassen.
Spezialfälle
Unfallversicherung - Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit
Als ehrenamtlich Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit (auch: kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen Ehrenamtliche regulär in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Damit sind sie mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Der Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit kann Auskunft darüber geben, ob er bei der BGW registriert ist. Auskunft kann auch geben:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Telefon (040) 20207-0
Sollten Ehrenamtliche nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.
Unfallversicherung - Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung
Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung fallen Ehrenamtliche regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert. Andernfalls gilt die Unfallversicherung des Landes.
Ehrenamtliche im Bereich der Kirchen
Als ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kirchen gilt unter Umständen der gesetzliche Versicherungsschutz, vor allem dann, wenn ein kirchliches Amt bekleidet wird. Wenn Sie dagegen praktisch tätig sind, haben die Kirchen für Sie bereits private Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, so dass Sie die Versicherungen des Landes nicht benötigen.
Ehrenamtliche im Bereich Sport
Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportbunds ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Details erfahren Sie bei Versicherungsbüro des LSB NRW, Telefon 02351-947540. Andernfalls gilt der Versicherungsschutz des Landes NRW. Die Teilnehmenden an Sportgruppen genießen jedoch - im Unterschied zur Sportversicherung - diesen Schutz nicht.
Autounfall mit dem privaten Pkw
Derjenige, der einen Verkehrsunfall verursacht, ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gegen Regressansprüche der Geschädigten geschützt. Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, dessen Schaden wird durch die Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen.
Wer mit dem privaten Kfz selbst einen Unfall verursacht, dessen eigene Versicherung kommt für die Schäden auf. Das ist verbunden mit einer Rückstufung der Prämien und müssen gegebenenfalls den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung tragen. Der Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit kann für diesen Fall eine "Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung" für seine Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter abschließen. Diese ersetzt mit einer einmaligen Zahlung die finanziellen Nachteile, die demjenigen entstehen, der den Verkehrsunfall verursacht hat.
Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf. Seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren wird keine Insassenunfallversicherung mehr benötigt.
Quelle: www.callnrw.de
Tipps zum freiwilligen / ehrenamtlichen Engagement
Zunehmend wird unsere Gesellschaft auf die Leistungen und Qualitäten der ehrenamtlich Aktiven aufmerksam. Ihr Teamgeist, ihre Bereitschaft zum Zupacken, ihre Begabung und Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen werden als soziales Kapital für die Zukunft unserer Gesellschaft entdeckt.
Darum bieten viele, vor allem große Organisationen und Verbände ihren Ehrenamtlichen die Möglichkeit an, das Engagement in eigenen Nachweisheften zu dokumentieren und damit ihre besonderen Leistungen und Fähigkeiten zu belegen.
Arbeitssuchenden können nach einer arbeitsfreien Phase solche Nachweise nutzen, um zu zeigen, dass sie Fähigkeiten, die auch beruflich nutzbar sind, weiterentwickelt haben. Jugendliche können sich damit bei Bewerbungen einen entscheidenden Pluspunkt sichern.
Je genauer die Art der Tätigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten beschrieben werden, desto mehr sagen die Nachweise aus; beispielsweise können Teamleitung, Mitarbeitermotivation, Führungsaufgaben, Organisationstalent, Öffentlichkeitsarbeit, Leitung oder Begleitung von Jugendgruppen wichtige Stichworte sein. Auch der zeitliche Umfang des Engagements spielt eine wichtige Rolle. Und: Ohne den Stempel des Vereins / der Organisation / der Initiative, in der man sich engagiert und ohne die Unterschrift eines oder einer Verantwortlichen ist der Nachweis nichts wert.
Vordrucke für eine Bescheinigung freiwilligen / ehrenamtlichen Engagement gibt es unter: www.wir-tun-was.de / Service
Nachweissammlung über ehrenamtliches Engagement + Nachweis über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Freiwillige Dienste ermöglichen es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sich in verschiedenen Bereichen auszuprobieren. Deshalb bieten sie besonders für Schulabgänger eine Chance, um das eigene angestrebte Berufsziel in der Praxis zu erkunden und Erfahrungen zu sammeln. Mit dem freiwilligen ökologischen Jahr wird jungen Menschen ein Angebot für die persönliche und berufliche Lebensorientierung unterbreitet.
Im Freiwilligen Ökologischen Jahr sind die Einsatzbereiche auf regionale und überregionale Natur- und Umweltschutzorganisationen, sowie Behörden und staatliche Einrichtungen verteilt. Die Aufgaben sind vielfältig und abwechslungsreich. Sie umfassen beispielsweise Landschaftspflege und Naturschutz, Pflanzen- und Gartenpflege, Öffentlichkeitsarbeit für den Umweltschutz sowie Umweltbildung und -erziehung.
In Nordrhein-Westfalen gibt es das freiwillige ökologische Jahr seit dem 01.09.1995. Es wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziele des freiwilligen ökologischen Jahres sind vor allem die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges Engagement aufzugreifen und zu fördern, durch die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ökologisches Bewusstsein und einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern, und vor allem einen Einblick in ökologische Berufsfelder zu vermitteln, um berufliche Perspektiven in Tätigkeitsfeldern mit Zukunft aufzubauen. Das Kennenlernen verschiedener ökologischer Berufsfelder kann eine Hilfestellung bei der beruflichen Zukunftsplanung geben. Ziel ist auch die Einsicht, dass der Natur- und Umweltschutz nicht erst vor der Haustür beginnt, sondern auch für das eigene Handeln selbstverständlich wird.
Das freiwillige ökologische Jahr bietet die Chance einer praktischen Beschäftigung im Natur- und Umweltschutz, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst viele unterschiedliche Einsatzbereiche kennenlernen können. Diese werden z.B. von den Umweltämtern der Kreise und Kommunen, von Umweltverbänden und auch von Biobauernhöfen angeboten.
Das freiwillige ökologische Jahr dauert in der Regel 12 Monate und orientiert sich mit Beginn und Ende an den Schuljahren. Die Einsätze beginnen zum 01.08. und zum 01.09. eines jeden Jahres und enden entsprechend zum 31.07. bzw. 31.08. des Folgejahres.
Der Einsatz ist in allen Tätigkeitsfeldern des praktischen Natur- und Umweltschutzes denkbar, z.B. bei Garten- und Landschaftspflegearbeiten, im Biotop und Artenschutz, bei Gewässerpflegemaßnahmen und in landwirtschaftlichen Biobetrieben. Dabei hat jede/r TeilnehmerIn am Einsatzort eine fachliche Anleitung und Ansprechperson und ist in ein Team eingebunden.
Die Tätigkeit umfasst 38,5 Stunden wöchentlich, es besteht ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen im Jahr. Während des Jahres sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Berufsschulpflicht befreit. In der Regel werden immer zwei TeilnehmerInnen in einer Einsatzstelle beschäftigt.
Am freiwilligen ökologischen Jahr teilnehmen können alle, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren wollen, aus der Schule kommen und noch vor dem Berufseinstieg stehen und die zwischen 16 und 27 Jahre alt sind, vor allem aber Mädchen und Jungen mit Abschluss der Sekundarstufe I und ohne Schulabschluss. Wer schon ein Freiwilliges Soziales Jahr gemacht hat, darf leider kein zweites mehr machen. Ein Freiwilliges Jahr kann nur einmalig absolviert werden.
Während des freiwilligen ökologischen Jahres werden Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge gezahlt. Für Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist das ökologische Jahr gleichbedeutend mit der Schul- und Ausbildungszeit; sie werden während dieser Zeit bezahlt bzw. gewährt. Bei den Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Deutschen Bundesbahn erhalten Teilnehmer dieselben Ermäßigungen wie Auszubildende. Für die Teilnahme am freiwilligen Jahr gibt es ein Taschengeld in Höhe von monatlich 154 Euro. Wer zu Hause schläft und am Einsatzort keine Verpflegung erhält, bekommt zusätzlich eine Pauschale von 103 Euro für Verpflegung und Fahrtkosten pro Monat gezahlt. Wer sich für eine Einsatzstelle an einem anderen Ort als zu Hause entscheidet, bekommt entweder Unterkunft und Verpflegung von der Einsatzstelle gestellt oder auf Antrag eine zusätzliche Pauschale, wenn ein Zimmer privat angemietet werden muss.
Seit dem 01.08.2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer einen 12-monatigen Freiwilligendienst leisten und sich nach Abschluss von der Ableistung des Zivildienstes befreien lassen.
Quellen: ww.lwl.org, www.ev-jugend.de, www.lvr.de